Reservieren, freischalten, losfahren: Carsharing ist erfrischend einfach. Trotzdem schließt man bei jeder neuen Buchung einen Vertrag mit dem Anbieter ab. Und der kann es im Zweifelsfall in sich haben. Fotos: BMW/TRD Pressedienst mobil und technik

(TRD/MID) Carsharing wird immer beliebter, aber auch die Risiken für die Kunden sind größer geworden“, hat man bei der Deutschen Anwaltsauskunft festgestellt. Nach deren Informationen haben in den letzten Monaten fast alle Anbieter ihre Vertragsbedingungen verschärft.

Im Falle eines Unfalls drohen den Kunden höhere Zahlungen als früher“, erklärt Experte Swen Walentowski. Die Nutzer haften je nach Anbieter im Falle eines Schadens mit bis zu 1.500 Euro. Die Carsharing-Anbieter müsse jedoch dem Kunden nachweisen, dass er den Schaden verursacht habe. Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb – ein Schelm, wer hier einen gewissen Eigennutz vermutet -, eine Zahlungsaufforderung grundsätzlich von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. In jedem Fall sollte man das angemietete Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt auf Schäden untersuchen. „Eine penible Untersuchung des gesamten Fahrzeuges, möglicherweise sogar in der Nacht, ist aber nicht erforderlich“, so Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

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