
(TRD/MID) – Stop-and-Go für Fortgeschrittene: An Ampeln herrscht insbesondere in Städten häufig Hochbetrieb. Und Autofahrer versuchen verständlicherweise, die Grünphasen zu nutzen – auch wenn es zu einer Stauung kommt. Fahren sie dabei aber in eine Kreuzung ein und müssen dort warten, weil die Ampelanlage in der Zwischenzeit auf Rot gesprungen ist, müssen sie besondere Vorsicht walten lassen. Sonst kann es bei einem Unfall teuer werden – trotz des sogenannten „Nachzügler-Vorrechts“. Solche Nachzügler haben laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 7 U 22/16) eine umso höhere Sorgfaltspflicht, je länger die Grünphase des Querverkehrs bereits dauert.Im verhandelten Fall war der Kläger bei Grün in eine Kreuzung eingefahren und kollidierte mit einem Fahrzeug, das dort – wie sich bei der Beweisaufnahme herausstellte – schon seit mindestens 40 Sekunden stand und dann unvermittelt losfuhr. Die Versicherung des Beklagten hatte den Schaden laut dem Deutschen Anwaltverein bereits zu zwei Dritteln reguliert, das aber war dem Kläger zu wenig. Er wollte den vollen Schaden ersetzt bekommen.
Zu Recht, urteilten die Richter. Zwar bestehe generell ein „Nachzügler-Vorrecht“, nach dem Fahrer den Kreuzungsbereich räumen dürfen. Diese Nachzügler müssten sich aber besonders vorsichtig verhalten und „dürfen nicht ‚blindlings‘ darauf vertrauen“, dass sie vorgelassen werden. Besonders dann, wenn die Grünphase für den querenden Verkehr bereits längere Zeit andauere. Im vorliegenden Fall waren dies 19 Sekunden. Daher habe der Kläger auf eine freie Kreuzung Vertrauen dürfen. Das Urteil: Der Kläger erhielt den Schaden komplett ersetzt.
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