(TRD/WID-en) Auch wenn die Konditionen zum Jahreswechsel etwas schlechter geworden sind: Nach wie vor werden Solarstromspeicher auch dieses Jahr vom Bund gefördert, so die Experten von Zukunft Altbau.
So können Privatpersonen und Unternehmen weiter einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss von der staatlichen KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen. Der Zuschuss ist allerdings von 13 auf zehn Prozent gesunken. Wer sich beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von fünf Kilowatt zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Solarbatterien. Doch Interessenten sollten sich beeilen: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. 2017 hatte die KfW allein bis Ende Mai rund 3.200 Förderungen für Heimspeicher genehmigt. Nun sind für das gesamte Jahr 2018 nur Gelder für 5.000 Speicher im Fördertopf. „Setzt sich der Trend des Vorjahres fort, wird es ab Mitte August keine Gelder mehr geben“, heißt es bei Zukunft Altbau. Für ein stationäres Batteriesystem gibt es außerdem nur dann Unterstützung, wenn die dazugehörige Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde.
Laut dem Artikel soll die Förderung ab 2023 bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen und auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen gelten.
Wenn du mehr über die Fördermöglichkeiten für Stromspeicher erfahren möchtest, kannst du die Förderdatenbank des Bundes nutzen. Dort findest du einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Du kannst nach deinem Thema, deiner Region oder deiner Branche suchen und passende Angebote finden.
Ein Beispiel für ein Förderprogramm ist das KfW-Programm 275 “Erneuerbare Energien – Speicher”. Dieses Programm fördert den Kauf und die Installation von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten 3.
Ein anderes Beispiel ist das BMWK-Programm “Innovative Stromspeicher”. Dieses Programm fördert die Entwicklung und Erprobung von innovativen Stromspeichertechnologien, die zur Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz beitragen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten .
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