(TRD/MID) So ein Wohnmobil oder ein Caravan kann sehr gemütlich sein, sie bieten sich auch als Notlösung an, wenn man auf dem Wohnungsmarkt nichts findet. Manche Deutsche finden es dort so wohnlich, dass sie ganz dort leben. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 300.000 Menschen in Deutschland vorwiegend oder dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen.
Sie haben oft keinen anderen Wohnsitz mehr; das Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes ist auf Dauer angelegt. Seit Jahrzehnten wird dieses Dauerwohnen in Wohnmobilen oder Wohnwagen von vielen Kommunen toleriert. So klären viele Gemeinden die Situation, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert.
https://www.volkswagenag.com/de/news/2021/03/sprache-fuer-mehr-vielfalt-audi-gendert.html
Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet. Stellt sich die Frage, ob das rechtlich zulässig ist. Nach Einschätzung von Experten eines Rechtschutzversicherers kann jeder nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden.
Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mit den baurechtlichen Vorgaben. Zum einen verstoße das Wohnen auf Campingplätzen unter Umständen gegen das Baurecht, da die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Zum anderen würden die kleinen Parzellen der Bewohner oft nicht gegen geltenden Brandschutzbestimmungen genügen.
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