TRD Pressedienst – Verkehr & Recht
(TRD/Mobility) – Der deutsche Zoll registriert seit einiger Zeit vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen, die in Nicht‑EU‑Staaten zugelassen sind. Hintergrund sind klare unionsrechtliche Vorgaben, die bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Pkw aus einem Drittland vorübergehend und steuerfrei in der Europäischen Union genutzt werden darf.
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge mit Zulassung außerhalb der EU nur dann abgabenfrei eingeführt werden, wenn sie sich vorübergehend im Zollgebiet der Union befinden und von Personen genutzt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in der EU haben. Wird ein Drittlandsfahrzeug hingegen dauerhaft von Personen mit Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet verwendet, entsteht beim erstmaligen Grenzübertritt eine Einfuhrabgabenschuld. Diese umfasst in der Regel Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie die Verpflichtung zur anschließenden Zulassung und Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland.
Der Zoll weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmungen als Steuerhinterziehung gewertet werden können. Je nach Fahrzeugwert und Dauer der unzulässigen Nutzung können die nachzuzahlenden Beträge erheblich ausfallen. Neben den finanziellen Folgen drohen auch strafrechtliche Ermittlungen. In besonders schweren Fällen kann ein Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Die Behörden empfehlen, Fahrzeuge aus Nicht‑EU‑Ländern vor der Einreise in die EU zollrechtlich korrekt anzumelden und die geltenden Vorschriften zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich längerfristig im Bundesgebiet aufhalten. Ziel der Kontrollen ist nach Angaben der Zollverwaltung die Sicherstellung eines fairen Steueraufkommens und die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben. Playlist: D:TON
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