(TRD/MID) Zwei Motorradfahrer aus der Schweiz werden auf dem Weg zum Hockenheimring vom Zoll gestoppt. In ihrem Kleintransporter haben sie zwei Motorräder geladen – und nicht verzollt. Dabei wollen die Eidgenossen eigenen Angaben zufolge nur auf der Rennstrecke ihre Maschinen mal so richtig ausfahren.
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Für die auf der Ladefläche transportierten Motorräder können allerdings keine Belege für eine zollrechtliche Abfertigung an der Grenze vorgelegt werden. Die gebrauchten Rennmaschinen haben einen Wert von etwa 12.000 Euro, woraus sich ein Steuerschaden von knapp 3.200 Euro ergab. Außerdem wird gegen die beiden Männer ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Sie müssen somit zu den entrichteten Abgaben noch mit einer Geldstrafe rechnen.
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Der Ärger hätte vermieden werden können, wenn die Motorräder an der Grenze zur vorübergehenden Verwendung angemeldet worden wären, erklärt die Generalzolldirektion. Dieses Zollverfahren sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-EU-Ware vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im Zollgebiet der Europäischen Union verwendet werden soll und von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt ist. Die beiden Motorrad-Fans sind jetzt ärmer und auch schlauer.
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