
Die Begründung: Trotz entsprechender Verbotsregelungen benutzen viele Verkehrsteilnehmer ihre Mobiltelefone beim Fahren, was eine Gefahr für alle darstellt. Durch eine Pflichtausrüstung mit Freisprechanlagen, könnten sich Fahrer besser auf den Verkehr konzentrieren.
Ohne Unterstützung der EU ist eine Umsetzung schwierig, weil die Vorgaben für die technische Ausrüstung von Autos europaweit einheitlich geregelt sind. „Die Einführung neuer Vorschriften für Kraftfahrzeuge lässt sich somit alleine in Deutschland nicht umsetzen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Dennoch verweist der Petitionsausschuss in seiner Vorlage auch auf geltendes Recht in Deutschland: So schreibt Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, „dass Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen dürfen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“. Legal ist Telefonieren also nur mit einer Freisprecheinrichtung. Vor diesem Hintergrund hält es der Ausschuss für sinnvoll, Neuwagen zwingend mit einer einfachen Freisprecheinrichtung auszurüsten.
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