Frau auf rotem Motorrad
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt erteilt wurde, sind von der Neuregelung ausgenommen. Sie dürfen ihre Maschinen jedoch nur in Deutschland fahren, von Fahrten ins Ausland rät der Industrieverband Motorrad ab Photo by stock.adobe.com/ TRD Media

(TRD/MID) In der EU dürfen Motorräder mittlerweile nur noch dann auf die A2-Führerschein konforme Leistung von 35 kW gedrosselt werden, wenn sie im Originalzustand nicht stärker als 70 kW waren. Nur in Deutschland wurde die Maßgabe nicht umgesetzt, darauf drohte die Europäische Kommission der Bundesrepublik mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Um der vorzugreifen, will das Verkehrsministerium bis zum Saisonbeginn 2017 die Fahrerlaubnisordnung entsprechend anpassen.

Der schnelle Weg zum Zweiradführerschein

Allerdings gilt für deutsche Biker Bestandsschutz. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt erteilt wurde, sind von der Neuregelung ausgenommen. Sie dürfen ihre Maschinen jedoch nur in Deutschland fahren, von Fahrten ins Ausland rät der Industrieverband Motorrad ab

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