Drittanbietersperre soll Smartphone-Nutzer vor Abo-Fallen schützen

TRD Digital und Technik
Die untergeschobenen Abos bemerken die Nutzer erst auf der Rechnung. Photo by Tracy Le Blanc on Pexels.com / TRD Digital und Technik

(TRD/BNP) Ein versehentlicher Tipp auf eine Werbeanzeige im Smartphone kann schnell zur Abo-Falle werden. Nutzer bemerken die ungewollten Abonnements oft erst, wenn sie auf der Rechnung als „Beträge anderer Anbieter“ erscheinen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es kommt vor, dass Rechnungen mehrere Posten für Drittanbieterkosten enthalten, die monatlich von 2,99 bis 9,99 Euro reichen können. „Seit dem 1. Februar 2020 sind Mobilfunkunternehmen verpflichtet, ihre Kunden besser vor solchen kostenpflichtigen Abos zu schützen“, erklärt Jennifer Kaiser, Fachberaterin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Das hat zu einem signifikanten Rückgang der Beschwerden geführt.“

Die Beanstandung dieser unerwünschten Abos gestaltete sich oft als schwierig. Zwar wird auf der Rechnung ein Drittanbieter genannt, doch meist ist dies nur die Abrechnungsfirma, während der eigentliche Anbieter des Abos anonym bleibt. Verbraucher mussten sowohl bei der Abrechnungsfirma als auch beim Mobilfunkanbieter gegen die unberechtigten Kosten vorgehen. Häufig bekamen sie erst nach diesem Schritt die Kontaktdaten des tatsächlichen Anbieters und mussten den Reklamationsprozess wiederholen.

Seit einem Jahr jedoch zwingt die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter, ein Redirect-Verfahren einzuführen. Das bedeutet, dass sich beim Anklicken eines Werbebanners oder Buttons eine separate Seite des Netzbetreibers öffnet, die über zusätzliche Kosten informiert. Nur wenn auf dieser Seite die kostenpflichtige Bestellung nochmals bestätigt wird, wird sie wirksam.

Trotz neuer Gesetze empfiehlt die Verbraucherzentrale weiterhin, eine Drittanbietersperre einzurichten, um sich vor ungewollten Abbuchungen durch andere Anbieter zu schützen. Diese Sperre verhindert, dass Drittanbieter über die Mobilfunkrechnung abrechnen können. „Die Drittanbietersperre ist kostenlos und kann schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Mobilfunkanbieter beantragt werden“, fügt Kaiser hinzu.

Typische Abofallen sind unerwünschte Abonnements, die oft durch irreführende Werbung oder versteckte Kosten entstehen. Hier sind einige gängige Beispiele:

  1. Klingeltöne und Hintergrundbilder:
    • Angebote für kostenlose Klingeltöne oder Hintergrundbilder, die nach dem Download zu einem kostenpflichtigen Abonnement führen.
  2. Gewinnspiele und Umfragen:
    • Teilnahme an vermeintlich kostenlosen Gewinnspielen oder Umfragen, die in Wirklichkeit ein kostenpflichtiges Abonnement auslösen.
  3. Streaming-Dienste:
    • Angebote für kostenlose Testphasen von Streaming-Diensten, die automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
  4. Apps und Spiele:
    • Kostenlose Apps oder Spiele, die nach einer bestimmten Nutzungsdauer oder für zusätzliche Funktionen Gebühren erheben.
  5. SMS-Dienste:
    • Dienste, die über SMS aktiviert werden und regelmäßig Gebühren verursachen, z.B. für Horoskope, Nachrichten oder Flirtportale.

Um dich vor solchen Abofallen zu schützen, ist es wichtig, immer das Kleingedruckte zu lesen und vorsichtig mit persönlichen Daten umzugehen. Die Einrichtung einer Drittanbietersperre, wie zuvor beschrieben, kann ebenfalls helfen, unerwünschte Abonnements zu vermeiden.

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