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Wer sein Rad liebt, der schiebt: Das ist manchmal sicherer und erspart obendrein eine Menge Ärger. © Pressedienst Fahrrad / TRD mobil 

Realität und Vision rund um den Fahrradsattel

(TRD/MID) Wenn es um Fahrradfahrer im Straßenverkehr geht, hat Deutschland sicherlich noch einigen Nachholbedarf. Vor allem in den Innenstädten leben Radler gefährlich, da sie sich mangels eigener Wege die Fahrbahn mit Autos teilen müssen. Und das geht nicht immer gut. Jetzt soll alles besser werden. Dafür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Vorschläge zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt.

Jeder zweite Radfahrer offenbart eklatante Wissenslücken bei den Verkehrsregeln

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Ziel sei unter anderem die Verbesserung der rechtlichen Regelungen für Radfahrer, heißt es. „Der Straßenverkehr in Deutschland wird fahrradfreundlicher“, sagt die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig, vollmundig. Es gehe darum, den Radverkehr zu stärken und sicherer zu machen: „Der geplante Mindestabstand von bis zu zwei Metern beim Überholen durch Kraftfahrzeuge konkretisiert die Regelung, wonach lediglich ein ausreichender Seitenabstand erforderlich war.“ Die Neuregelung schaffe Rechtssicherheit und reduziere die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Situationen, so die Politikerin.

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Mit der vorgesehenen Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen soll zudem die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert werden, die bisher oft im sogenannten toten Winkel verschwinden. All das dürfte Radlern bekannt vorkommen. Nur: Getan hat sich in vielen Bereichen leider viel zu wenig.

Mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone

(TRD/MID) Immer wieder verbreiten ein paar unbelehrbare Radfahrer in Fußgängerzonen Angst und Schrecken. Dabei ist das Radfahren dort verboten. Biker dürfen allerdings ihren Drahtesel als Roller nutzen, um schneller in der Fußgängerzone voranzukommen, erklären die Experten einer Rechtschutzversicherung. Denn Tretroller sind laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrzeuge, sondern Fortbewegungsmittel, die zum Fußgängerverkehr gehören. Voraussetzung: Die Straße muss relativ leer und beide Hände müssen am Lenkrad sein, man darf nicht auf dem Sattel sitzen und die Pedale nicht als Antrieb nutzen.

Und natürlich muss der Radler auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Denn wer sie durch sein „rollern“ belästigt, behindert, gefährdet oder schädigt, der muss ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro zahlen. Da ist laut Experten das herkömmliche Radeln in der Fußgängerzone günstiger: Hierfür sind lediglich 15 Euro fällig. Da kann man nur sagen: verrückte Fahrrad-Welt.

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