• 2. Mai 2024 12:23

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Frau mit KofferVerluste und Schäden etwa durch Diebstahl müssen sofort nach Entdeckung der örtlichen Polizei sowie möglichst rasch auch dem Versicherer gemeldet werden. Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.com

(TRD/MID) Auf Reisen fährt oder fliegt immer das Risiko mit, dass Gepäck beschädigt oder gestohlen wird oder sonst wie auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn man mit Koffern, Taschen und persönlichen Wertsachen auf Achse ist?

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Ganz klare Ansage der Verbraucherzentrale NRW: „Einen Rundum-Schutz fürs eigene Hab und Gut gibt es nicht. Reisende sollten ihre Gepäckstücke und Wertsachen auf Tour stets so im Auge haben, als seien sie nicht versichert. Achtsam auf seine Siebensachen aufpassen ist der beste Schutz.“

Geht trotzdem unterwegs Gepäck verloren oder kommt es zu Schäden, können Reisende in vielen Fällen Ersatz vom gebuchten Verkehrsunternehmen oder von ihrem Hausratversicherer fordern, wenn sie die Verluste anzeigen und sie auch belegen können. Dies gilt, falls vorhanden, auch für Gepäckversicherungen.

Die meisten Versicherer haben jedoch strenge Auflagen und viele Ausschlussklauseln. Kaum einer zahlt, wenn Reisende verlorene oder gestohlene Wertsachen im Koffer transportiert oder bei der Gepäckaufbewahrung in Obhut gegeben haben. Das gilt auch, wenn Wertsachen – wie Schmuck, Fotoausrüstung, Smartphone und Co. – ungeschützt im Hotelzimmer, der Ferienwohnung oder im Wohnmobil zurückgelassen werden und dort Dieben in die Hände fallen.

„Verluste und Schäden etwa durch Einbruch und Diebstahl müssen sofort nach Entdeckung der örtlichen Polizei sowie möglichst rasch auch dem Versicherer gemeldet werden“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Die Polizeidienststelle müsse eine Liste der beschädigten und verschwundenen Gegenstände ausgehändigt bekommen und die Schadensmeldung schriftlich bestätigen. Nach Rückkehr von der Reise sollten der Versicherung alle geforderten Unterlagen so schnell wie möglich zugestellt werden.

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