Wenn die Polizei die Party platzen lässt

Dein Freund und Helfer im Doppelpack
Wird es den Polizisten zu bunt, können sie sogar Gäste nach Hause schicken. Foto: Hankook/TRD mobil

(TRD/WID) Manchmal wollen Menschen einfach nur Party machen oder feiern. Das Problem dabei: Oft steigt in der feucht-fröhlichen Runde der Geräuschpegel. Dann sind andere Gäste oder womöglich die Nachbarn genervt. Und plötzlich steht die Polizei vor der Tür. Was dann? Dann findet der laute Spaß meist ein jähes Ende. Doch Rechtschutz-Experten weisen darauf hin, dass die Beamten wegen einer bloßen Ruhestörung die Wohnung nicht einfach betreten dürfen.

Sie sind verpflichtet, Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das heißt in diesem Fall, sie müssen zunächst das Gespräch mit dem Veranstalter der Party suchen. Und zwar an der Haustür. Selbst wenn ein überschwänglicher Gast die Beamten hereinlässt, kann der Gastgeber sie bitten, die Wohnung wieder zu verlassen. Besteht die Lärmbelästigung allerdings nach dem ersten Besuch der Polizei noch weiter fort, können die Beamten den Stecker der Musikanlage ziehen und die Anlage beschlagnahmen.

Quelle: Youtube

Wird es den Polizisten zu bunt, können sie sogar Gäste nach Hause schicken. Den Gastgeber kann die laute Party teuer zu stehen kommen: Ein dreistelliges Bußgeld ist nach Angaben der Experten einer Rechtschutzversicherung durchaus möglich. Besteht übrigens der Verdacht auf eine Straftat wie beispielsweise durch illegale Drogen auf der Party, darf sich die Polizei sofort Zugang zur Wohnung beschaffen.

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