Illegale Autorennen eine schlichte Ordnungswidrigkeit?
(TRD/MID) Nach einem tödlichen Raser-Unfall verhängte das Kölner Landgericht nur Bewährungsstrafen, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. „Wer öffentliche Straßen zu Rennpisten macht, handelt kriminell. Er setzt das Leben unbeteiligter Menschen aufs Spiel: ob Autofahrer, Radfahrer oder zu Fuß Gehende“, kommentiert das VCD-Vorstandsmitglied Marion Laube. „400 Euro Bußgeld erscheinen dafür regelrecht zynisch. Wir brauchen … Illegale Autorennen eine schlichte Ordnungswidrigkeit? weiterlesen
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