TRD/WID-EN – Seit dem 1. Januar werden Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt nur noch dann gefördert, wenn sich Anbieter zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben.
Ein Bundesrats-Sprecher: „Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Die neue Regelung gründet sich auf eine Vereinbarung mit der EU. Die Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16. Dezember den Bundesrat. Einen Tag zuvor war sie im Bundestag verabschiedet worden. Gleichzeitig wurden auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom beschlossen: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet, „um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, so der Gesetzgeber.
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