Welche Dokumente dürfen in den Reißwolf?

Dokumente mit sensiblen Daten sollten nicht einfach im Papierkorb entsorgt, sondern zuvor geschreddert werden. © stux / pixabay.com/TRD / Wirtschaft und Soziales

(TRD/WID)  – Wenn zwischen den Jahren ein bisschen Luft ist, werden oft lange aufgeschobene Vorsätze angepackt. Etwa der, endlich Ordnung ins Dokumenten-Chaos zu bringen. Ein Experte gibt Tipps, wie das am besten klappt.

Eine Frage drängt sich angesichts eines randvollen Aktenschranks spontan auf: Was kann weg, was muss aufbewahrt werden? „Kassenbelege sollte man für die Dauer der Gewährleistungszeit – in der Regel zwei Jahre – aufbewahren. Aber Vorsicht: Möbel, Elektronik oder Schmuck gehört zum versicherten Hausrat. Deren Kassenbelege sollten über die gesamte Gebrauchsdauer aufbewahrt werden“, so Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Weg können bei Privatpersonen beispielsweise über vier Jahre alte Kontoauszüge.

Keine Angst vom bösen Wolf gefressen zu werden

Oft ist es laut des Experten sinnvoll, wichtige Dokumente zu kopieren und die Kopien getrennt vom Original aufzubewahren. Für die Originale bietet sich ein Bankschließfach an. Ebenso für eine Liste mit allen wertvollen Einrichtungsgegenständen. Das hilft der Hausratversicherung im Schadensfall, die Kosten zu beziffern.

Laut Klingelhöfer nutzen immer wieder Gauner und Betrüger private Informationen für ihre Machenschaften. Deshalb sollten Dokumente mit sensiblen Daten wie Kontonummern oder Kreditkartendaten nicht einfach im Papierkorb entsorgt, sondern zuvor geschreddert werden.

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