An Selbstbedienungs-Kassen überwachen meist Kameras die Kunden. Dabei kann es zu Missverständnissen kommen. Selbstbedienungskassen versprechen schnellere Abwicklung. Für den Kunden bedeutet das aber auch mehr Eigenverantwortung.
Wie ist die rechtliche Lage?
(TRD/WID) Selbstbedienungskassen sind in Deutschland zwar keine Neuheit mehr, aber so richtig etabliert sind sie noch nicht. Diverse Supermarkt-Ketten oder auch Einrichtungshäuser bieten ihren Kunden die Möglichkeit, sich selbst abzukassieren. Da bei den elektronischen SB-Kassen der menschliche Kontrollfaktor entfällt, übernehmen größtenteils Überwachungskameras die Aufsicht. Dabei kann es aber zu Missverständnissen und Unklarheiten kommen, warnen Rechtschutz-Experten.
Rechts-Plattform prüft und widerspricht Bescheiden, wenn sie fehlerhaft sind
In einem konkreten Fall wurde ein Kunde des Diebstahls beschuldigt. Drei Überwachungskameras hatten ihn dabei gefilmt, wie er an einer SB-Kasse einen Artikel scheinbar nicht gescannt verließ. Das Verfahren wurde letztendlich eingestellt, weil der Mann nicht vorbestraft war und nicht mit Sicherheit geklärt werden konnte, ob der Scanner nicht korrekt funktionierte. Wer dabei erwischt wird, Barcodes günstigerer Produkte auf seine Einkäufe zu kleben, muss mit harten Strafen rechnen. Es handelt sich dabei um Urkundenunterdrückung und Diebstahl. Wem die Risiken der SB-Kassen zu unheimlich sind, kann zum Glück auch weiterhin die traditionelle Kasse aufsuchen.
Quelle: Youtube
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