Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für viele Reisende ein Albtraum. Gerade in der Ferienzeit steigt das Risiko, mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt zu werden. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein und die richtigen Schritte zu kennen.
In vielen europäischen Ländern ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Sie sollte griffbereit im Fahrzeug liegen, idealerweise im Handschuhfach oder in den Türfächern. Auch das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck ist unerlässlich. Bei Unfällen mit Personenschäden oder größeren Sachschäden ist die Polizei zu verständigen – in Ländern wie Polen oder Rumänien sogar bei jedem Unfall.
Ein zentrales Dokument für die Schadenregulierung ist der Europäische Unfallbericht. Er sollte stets im Fahrzeug mitgeführt werden und kann bei der Kfz-Versicherung angefordert werden. Wichtig ist, alle Angaben sorgfältig auszufüllen und Fotos von der Unfallstelle zu machen. In einigen Ländern, etwa Frankreich, hat der unterschriebene Bericht eine hohe rechtliche Bedeutung. Widersprüche sollten daher unbedingt vermerkt werden.
Die Schadenregulierung erfolgt nach dem Recht des Unfalllandes. Leistungen wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sind nicht überall üblich. Eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung kann hier Abhilfe schaffen: Sie sorgt dafür, dass der eigene Versicherer den Schaden reguliert, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.
Ob die Reparatur vor Ort oder zu Hause erfolgt, hängt vom Zustand des Fahrzeugs und der Dauer der Reparatur ab. Ein Schutzbrief hilft bei der Organisation und Verständigung mit Werkstätten oder Behörden. Bei längeren Wartezeiten können Hotelkosten oder Mietwagen übernommen werden – oft ist eine Kreditkarte für die Sicherheitskaution erforderlich.
Nach der Rückkehr kann der Schaden auch von Deutschland aus geltend gemacht werden. Versicherer in der EU sind verpflichtet, entweder selbst oder über einen Schadenregulierungsbeauftragten tätig zu werden. Die Auskunftsstelle der Autoversicherer hilft bei der Ermittlung des zuständigen Versicherers. Bleibt eine Reaktion aus, kann die Verkehrsopferhilfe in Berlin kontaktiert werden.
Ein Unfall im Ausland muss nicht das Ende des Urlaubs bedeuten – mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung lässt sich vieles regeln.
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