Werbeblocker sind erlaubt. Sie gelten nicht als gezielte Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit diesem Urteil eine Klage des Springer Verlags zurückgewiesen. Dieser finanziert seine redaktionellen Inhalte auf Internetseiten durch Werbung. Die beklagte Firma vertreibt das Programm AdBlock Plus, das diese Werbung blockieren kann. Elektronische Anzeigen … Werbeblocker sind kein unlauterer Wettbewerb weiterlesen


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