(TRD/WID) Die unerlaubte Nutzung des Internets während der Arbeit rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. In dem speziellen Fall ist auch die Auswertung des Browserverlaufs durch den Arbeitgeber gerechtfertigt. Darauf weist der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VDAA) hin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg urteilte im Januar 2016 in einem entsprechenden Fall (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15).Der Arbeitgeber hatte … Bei Browserverlauf-Auswertung kann Mitarbeitern Ärger drohen weiterlesen


Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.