Ein roter Tesla 3. Quelle: TESLA/TRD mobil
Die ersten deutschen Vorbesteller können ihr Tesla Model 3 jetzt nach 33 Monaten Wartezeit konfigurieren. © Tesla /TRDmobil

E-Auto und Negativpreis

(TRD/BNP) In den Modellen des US-Autoherstellers filmen Kameras das Geschehen rund um das Auto. Neben dem Fahrer, der teilweise die gestochen scharfen Umgebungsbilder ansehen und abspeichern kann, hat der US-Konzern Zugriff auf die Bilder – via Fernabfrage aus den USA.

Fernzugriff ohne Kontrolle über die Verarbeitung der Daten
Die Aufzeichnungen aus acht Kameras rund um den Wagen können per Fernzugriff von Tesla abgerufen werden. Die Halter selbst haben dabei keinerlei Kontrolle über die Verarbeitung der Daten. Dem Konzern geht es dabei um die Erfassung von Telematik- und Videodaten zur Verbesserung seiner autonomen Fahrsysteme, aber auch um Marketing.

Die vom US-Konzern erfassten Videodaten werden im Fahrzeug durch neuronale Chips verarbeitet, in Teilen auch gespeichert. Der Autofahrer soll die Kameras als Dashcam einsetzen können, aber auch in einem sogenannten Wächtermodus betreiben. In diesem Zustand haben die Kameras laut „Tagesschau“ alles im Blick, was rund um den abgestellten Wagen geschieht. Wann eine Aufzeichnung gestartet wird, entscheidet ein Tesla-Algorithmus. Problematisch ist dabei, dass die Kameras die Umgebung in hoher Auflösung aufnehmen und die Videos unverfremdet gespeichert werden. Personen und beispielsweise Nummernschilder sind klar zu erkennen. Tesla schreibt gegenüber Kontraste, Videos würden nur im Fall von besonderen Ereignissen im Verkehr aufgenommen und übertragen. Ansonsten würden keinerlei Daten übertragen, die auf einen einzelnen Fahrzeughalter zurückzuführen seien.

Datenschützer haben erneut die sogenannten Big Brother Awards verliehen. Die Negativpreise gingen laut „ZEIT“ unter anderem an die Bundesländer Baden-Württemberg und Brandenburg. Der Datenschutzverein Digitalcourage begründete die Entscheidung in der Kategorie Digitalisierung mit der Praxis Baden-Württembergs, wesentliche Dienste der digitalen Bildungsplattform des Landes von Microsoft betreiben zu lassen. Damit würden Daten und E-Mails von Lehrenden und Schülerinnen nicht nur an das US-Unternehmen übermittelt werden, sondern auch an die US-Geheimdienste.