• 24. April 2024 20:40

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Stilvoller neuer Wohnhäuser in einer Parklandschaft als moderner WohnraumStilvoller neuer Wohnhäuser in einer Parklandschaft als moderner Wohnraum

(TRD/WID) Bäume sind als Schattenspender im Sommer sehr gefragt. Das zeigt zum Beispiel die Belegung der Wiesenflächen in Freibädern. Doch manchmal sorgen Bäume auch für Ärger, besonders wenn sie an Grundstücksgrenzen stehen. Von einem Nachbarn aber zu verlangen, das Gehölz zu entfernen, weil der eigene Garten dadurch im Schatten liegt, ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) in den meisten Fällen aber nicht möglich (Az. V ZR 229/14).

Im verhandelten Fall klagten Eigentümer eines in Nordrhein-Westfalen gelegenen Grundstücks, das mit einem nach Süden ausgerichteten Reihenhaus-Bungalow bebaut ist. Ihr Garten grenzt an eine öffentliche Grünanlage der beklagten Stadt, auf der in einem Abstand von neun Metern und 10,30 Metern von der Grundstücksgrenze zwei etwa 25 Meter hohe, gesunde Eschen stehen. Die Kläger verlangen laut Rechtschutz-Experten die Beseitigung dieser Bäume unter anderem mit der Begründung, ihr Garten werde vollständig „verschattet“.

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Der BGH hat die Klage – wie schon die Vorinstanz – zurückgewiesen. Ein Anspruch zur Beseitigung setze voraus, dass das Eigentum der Kläger beeinträchtigt wird. Daran fehle es im konkreten Fall. Zwar könnten grundsätzlich bestimmte Einwirkungen auf das benachbarte Grundstück durch den Nachbarn abgewehrt werden. Dazu zähle aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Entzug Licht als sogenannte „negative“ Einwirkung nicht. Zumal die Abstandsvorschriften im vorliegenden Fall eingehalten wurden.

So wohl sich auch der Mensch in blühenden Gärten fühlt, bei Haustieren kann das ganz anders aussehen. Manche Pflanzen können für Hund und Katze zum Problem, sogar zur Gefahr werden. So sind beispielsweise die beliebten Clematis sowie Efeu oder Rhododendron für Haustiere giftig. Gleiches gilt für Frühjahrsblüher wie Krokusse, Narzissen oder Maiglöckchen. Und wie die Menschen können sich auch Tiere an den Dornen einiger Blumen verletzen oder von durch Blüten angelockte Bienen und Wespen gestochen werden.

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Hunde und Katzen im Garten  

Hobbygärtner mit Hunden oder Katzen sollten bei handelsüblichen Düngemitteln sorgfältig die Warnhinweise lesen und befolgen, rät eine Stiftung für Tierschutz . Am besten seien Naturdünger wie Pferdemist oder beispielsweise die weniger geruchsintensive Jauche aus Schachtelhalm geeignet. Auf den Einsatz von Gift gegen Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sollten Heimtierbesitzer verzichten.

Hundebesitzer mit großem Grundstück können durch Zäune oder Mauern einen „Hundegarten“ vom Nutz- und Ziergarten abtrennen. Ein optimaler Hundegarten sollte in der Nähe der Menschen sein und dem Tier ermöglichen, darin herumzutollen, Löcher zu buddeln und Knochen zu verstecken. Ist kein Platz für einen extra Hundebereich, kann man das Tier dazu erziehen, nicht an die Beete zu gehen. Hunde brauchen aber auf jeden Fall eine Stelle, wo sie graben dürfen, und einen geschützten, schattigen Platz im Sommer. Ein Ersatz für ausgiebige Spaziergänge kann und darf ein Garten jedoch nicht sein.

Wer Katzen hat, kann ebenfalls einen für die Samtpfoten geeigneten Garten anlegen. So sichert beispielsweise eine kleine Sandfläche den Frieden mit dem Nachbarn. Steht dem Stubentiger diese zur Verfügung, wird er dort sein Katzenklo einrichten und weder die eigenen noch die Beete von nebenan dazu machen. Zusätzlich sollte man die Erde von Blumen- und Gemüsebeeten mit trockenem Rindenmulch oder gehäckselten Zweigen versetzen. Darin buddeln Katzen deutlich weniger als in normaler Erde. Empfindliche Bäume lassen sich mit Kratzmatten vor scharfen Krallen schützen. Vogel-Nistkästen sind immer mit einer Drahtschlinge frei schwebend am Ast zu befestigen. Sobald die Jungvögel ihre ersten Flugversuche starten, sollte die Katze nicht in den Garten gelassen werden.

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