Ob es sich um die Pizza für den schnellen Hunger, das neueste T-Shirt oder die Bustickets für den Wochenendausflug in die Lieblingsstadt handelt – immer mehr Menschen tätigen ihre Zahlungen online über Dienste wie PayPal. Ein aktuelles Urteil spielt dabei den Verbrauchern in die Hände.
Urteil zugunsten der Verbraucher
Das Landgericht München hat in einem Fall gegen den Fernbusanbieter Flixbus (Aktenzeichen: 17 HK O 7439/18) entschieden, dass es Unternehmen nicht gestattet ist, zusätzliche Gebühren für die Bezahlung über den Online-Dienst PayPal zu erheben. In Deutschland nutzen etwa 21 Millionen Kunden PayPal für sichere Online-Zahlungen.
Bei Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung ist es Unternehmen in Deutschland untersagt, die entstehenden Gebühren auf die Kunden umzulegen. Dieses Verbot von Zusatzgebühren gründet auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinfachen soll.
Die Münchner Richter sind der Ansicht, dass Zahlungen über PayPal, bei denen üblicherweise ein Bankkonto oder eine Kreditkarte im Kundenkonto hinterlegt ist, mit den gebührenfreien Zahlungsmethoden vergleichbar sind. Daher dürfe Flixbus keine Gebühren für Zahlungen über PayPal verlangen.
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