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Senec-Stromspeicher: Gerichtsurteile stärken Rechte der Verbraucher

Jezt zum Selbstversorger werden! Werbeschild, Kundenstopper

Foto: Stockpack Adobe/TRD Pressedienst

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Zwei aktuelle Urteile der Landgerichte Heidelberg (Az. 3 O 174/24) und Stade (Az. 2 O 67/24) setzen neue Maßstäbe im Umgang mit Mängeln an Stromspeichern von Senec. Diese Entscheidungen stärken die Position von Verbrauchern erheblich und fordern Händler zur Rücknahme mangelhafter Produkte auf.

Die Landgerichte kamen zu dem Schluss, dass die Leistungseinschränkungen der Stromspeicher einen erheblichen Sachmangel darstellen. Im Fall des Landgerichts Heidelberg wurde einem Kläger die Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 7.838,83 Euro zugesprochen – im Austausch gegen die Rückgabe eines Senec Home V2.1-Stromspeichers. Das Gericht stellte fest, dass eine über Monate hinweg gedrosselte Kapazität von 70 % sowie eingeschränkte Ladeleistungen nicht akzeptabel seien. Besonders hervorzuheben ist, dass die nachträgliche Rücknahme der Drosselung durch den Hersteller die Rechtsansprüche des Klägers nicht beeinträchtigt.

Ähnlich entschied das Landgericht Stade: Ein Verbraucher erhielt 11.359,31 Euro zurück, abzüglich eines Nutzungsausgleichs von 2.500 Euro, für einen Senec Home V3 Hybrid Duo. Auch hier wurde die eingeschränkte Kapazität als Sachmangel anerkannt. Allerdings blieb die Photovoltaikanlage weiterhin nutzbar, weshalb ein kompletter Rücktritt vom Vertrag nicht erfolgte.

Senec-Stromspeicher stehen seit 2022 im Fokus der Kritik. Sicherheitsrisiken und technische Defekte, darunter Brände und Verpuffungen, führten zu einem Rückruf und massiven Leistungsdrosselungen. Obwohl der Hersteller Softwarelösungen und Batterietauschaktionen einführte, blieben viele Verbraucher unzufrieden.

Die Urteile verdeutlichen, dass Verbraucher, die von Leistungseinschränkungen betroffen sind, rechtliche Schritte einleiten können. Mögliche Ansprüche umfassen den Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz oder eine Minderung des Kaufpreises. Wichtig ist, dass Betroffene prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist handeln können. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Die jüngsten Entscheidungen der Gerichte stärken den Verbraucherschutz und setzen ein klares Zeichen: Mängel und Sicherheitsrisiken sind nicht hinnehmbar.

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