(TRD/WID) Bei einer Erkrankung vor oder während der Reise übernimmt eine Reiserücktritts- und abbruchversicherung im Versicherungsfall entstehende Stornierungs- und Mehrkosten. Verbraucher sollten daher beim Abschluss einer Reiseversicherung darauf achten, dass sowohl eine Coronainfektion als auch die Quarantäne und eine Reisewarnung im Reiseland abgedeckt sind.
Stornierungskosten können je nach Zeitpunkt bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen. Diese Kosten übernimmt die Reiserücktrittsversicherung. Die Reiseabbruchversicherung deckt alle Kosten die entstehen, wenn die Reise aufgrund von Krankheit oder Unfall abgebrochen werden muss. Auch die unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein Rücktrittsgrund.

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Viele Reiserücktritts- und abbruchversicherungen decken auch eine Coronainfektion ab. Meist ist ein positiver Corona-Test als Nachweis ausreichend. Auch im Quarantänefall übernimmt die Versicherung die Kosten. In der Regel kann eine solche Versicherung bis 30 Tage vor Abreise und am selben Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Ein Jahresschutz ist in einigen Fällen günstiger als die Versicherung einer einzelnen Reise. „Der Jahressschutz ist zu empfehlen, sobald man zweimal oder häufiger im Jahr verreist“, sagt Christopher Pommerenke, Managing Director Reiseversicherungen bei Check24. „Wer sicher ist, nur einmal im Jahr zu verreisen, kann mit dem Einmalschutz günstiger unterwegs sein.“
Besonders Vielreisende profitieren immer vom Jahresschutz. Allerdings sollten sie die Kündigungsfrist bedenken. Eine Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Da diese aber häufig 20 Prozent oder mehr beträgt, lohnt sich das in der Regel aber nicht.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) / TRD Freizeit und Reisen / Redakteur: Andreas Reiners
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