(TRD/WID) – Stellen Reisende erst kurz vor dem Abflug am Airport fest, dass ihr Reisepass abgelaufen ist, muss der Urlaub trotzdem nicht gleich ausfallen.
Reiseausweis
Verschiedene Stellen bieten kurzfristige Hilfe und sorgen für Ersatz-Dokumente.Soll die Reise in ein anderes Land der EU gehen, ist das Flughafenbüro der Bundespolizei der Ansprechpartner. Dort erhalten Urlauber kurzfristig einen sogenannten „Reiseausweis“ als Passersatz. Als Nachweis der Identität verlangt die Bundespolizei entweder ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder einen Führerschein mit Foto. Außerdem wird eine Gebühr von acht Euro für die Ausstellung fällig.
Der Reiseausweis gilt für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den EU-Mitgliedsstaaten erkennen übrigens auch einige andere Länder wie Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. Stellen Urlauber bereits vor der Fahrt zum Airport fest, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist, können Sie den Reiseausweis schon von zu Hause aus auf der Webseite der Bundespolizei (http://www.Bundespolizei.de) bestellen und dann am Flughafen abholen.
Schwieriger gestaltet sich die Angelegenheit, wenn der geplante Urlaub in ein Land führt, das für die Einreise einen Reisepass verlangt. Dann ist ein vorläufiger Reisepass notwendig. Den stellt die kommunale Pass- und Ausweisbehörde aus – meist das Einwohnermelde- oder Bürgeramt – und der Reisende kann ihn sofort mitnehmen. Weil der vorläufige Reisepass voraussetzt, dass eine rechtzeitige Beantragung eines „normalen“ Reisepasses im sogenannten „Express-Verfahren“ nicht mehr möglich war, wird die Passbehörde die Vorlage eines Flugtickets oder anderer Reiseunterlagen verlangen. Außerdem erforderlich ist ein aktuelles Foto. Meist gibt es direkt bei der Behörde einen Passbild-Automaten. Wichtig: Auch hier den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis zur Identifizierung mitnehmen. Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.
Mit einem vorläufigen Reisepass ist es grundsätzlich möglich, weltweit zu reisen. Eine Ausnahme gilt laut Rechtschutz-Experten aber für Reisen in die USA. Denn anders als der „normale“ rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau den verlangt jedoch die USA bei einer visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“. USA-Urlauber müssen daher mindestens einen Express-Reisepass haben, der mit dem Speicherchip ausgerüstet ist. Die Ausstellung eines Express-Passes dauert im Idealfall drei bis vier Werktage und kostet für Personen über 24 Jahre 91 Euro.
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