🔎 Fünf wichtige Steueränderungen 2026 – kompakt erklärt

Foto: Microsoft BING/KI - TRD Pressedienst

🚗 1. Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Ab 2026 gelten 38 Cent pro einfachem Kilometer, sofort ab Kilometer 1.

Bisher: 30 Cent bis 20 km, danach 38 Cent.

Beispiel: 15 km × 220 Arbeitstage = 1.254 € Werbungskosten → höher als die Pauschale von 1.230 €.

💸 2. Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei
Neuer Grundfreibetrag: 12.348 € (Singles) / 24.696 € (Paare).

Erhöhung um 252 € gegenüber 2025.

Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei.

👶 3. Kinderfreibetrag: Höhere Entlastung für Eltern
Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 € pro Elternteil (6.828 € für Paare).

Plus unveränderter BEA‑Freibetrag: 1.464 € / 2.928 €.

Gesamtentlastung 2026: 9.756 € pro Kind, sofern höher als das Kindergeld (Günstigerprüfung).

🧹 4. Minijob & Mindestlohn: Höhere Grenze
Mindestlohn steigt auf 13,90 €/h.

Dadurch erhöht sich die Minijob‑Grenze auf 603 € monatlich.

Vorteil: Minijobber bleiben weiterhin sozialabgabenfrei (KV, PV, ALV).

🤝 5. Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale: Mehr steuerfreie Einnahmen
Übungsleiterpauschale: steigt von 3.000 € → 3.300 €.

Ehrenamtspauschale: steigt von 840 € → 960 €.

Beide gelten für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen oder öffentlich‑rechtlichen Bereich.
Entfernungspauschale 2026

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