(TRD/MID) Hagelschlag kann schnell zum „wirtschaftlichen Totalschaden“ werden – wenn die Reparatur mehr kosten würde, als das Auto noch wert ist. In einem solchen Fall begleicht die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs. Wer nur eine Haftpflicht-Police abgeschlossen hat, muss einen Hagelschaden auf eigene Kosten beseitigen lassen – oder mit den Dellen leben.
Allerdings besteht laut Goslar Institut auch die Gefahr von gravierenden Folgeschäden, wenn etwa durch zersplitterte Front- und Heckscheiben Feuchtigkeit in den Innenraum eingedrungen ist und zu Korrosion oder Defekten an der Elektrik und Elektronik führt.
Teil- oder Vollkasko-Versicherte sollten einen Hagelschaden möglichst zeitnah ihrer Versicherung melden. Die prüft zunächst, ob es im angegebenen Zeitraum am Ort des Kunden tatsächlich ein Unwetter gegeben hat, das die Schäden verursacht haben könnte. Hagel-Opfer müssen jedoch nicht befürchten, bei der Versicherungsprämie höher eingestuft zu werden. Ob sich eine Regulierung über den Versicherer lohnt, ist wenn, dann nur eine Frage der jeweiligen Selbstbeteiligung.
Nach dem Eingang der Schadensmeldung beauftragt die Versicherung üblicherweise einen Gutachter, um die Schäden und den Reparaturaufwand abzuschätzen und Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs zu kalkulieren. Erst dann erfolgt das „Okay“ für die Beseitigung der Hagelschäden. Da für den Versicherer das Gutachten ausschlaggebend ist, sollte man die Zahlungszusage unbedingt abwarten, raten die Experten.
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