• 25. April 2024 9:28

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Hornissennest / Insektennest EntfernungSchädlingsbekämpfung:Ein guter Erstkontakt ist die jeweils zuständige Naturschutzbehörde. Denn das Umsiedeln oder Töten wildlebender Tiere ist grundsätzlich verboten. Photo by stock.adobe.com/TRD mobil

(TRD/WID) Zeigt sich ein Wespennest vor dem Kinderzimmer, eine Maus in der Vorratskammer oder gar Ungeziefer unter dem Bett, suchen Betroffene nach professioneller Unterstützung, um die unliebsamen Gäste loszuwerden. Dabei geraten sie häufig an unseriöse Anbieter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps zum Schutz vor den üblichen Abzock-Maschen.

Online versprechen zahlreiche Schädlingsbekämpfer schnelle und günstige Hilfe. Doch bei vielen davon handelt es sich um unseriöse Anbieter. Erst einmal vor Ort, verlangen sie plötzlich absurde Preise und sind später nicht mehr auffindbar. Nachhaltige Erfolge erzielen sie selten, im schlimmsten Fall hinterlassen sie sogar Schäden am Gebäude.

„Bei der Online-Suche nach professioneller Hilfe raten wir dazu, auf ein Impressum mit ortsnaher Adresse zu achten“, sagt Annalena Marx, Pressesprecherin der VZB. Für den ersten Kontakt mit einer Firma empfiehlt sie, sich einen preislichen Rahmen nennen zu lassen. Verlangt die Person vor Ort weit darüberhinausgehende Beträge, rät sie dazu, im Zweifel zunächst nur die vereinbarte Summe zu zahlen und alles Weitere im Nachgang zu klären. „Wer sich bedroht fühlt, sollte die Polizei rufen“, so Marx.

Welche Möglichkeiten im Einzelfall offen stehen, können die Mitarbeitenden dort am besten einschätzen.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) TRD Wirtschaft und Soziales / Redakteur: Solveig Grewe

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