![213835[1]](https://i0.wp.com/trd-pressedienst.com/wp-content/uploads/2016/07/2138351.jpg?resize=600%2C399&ssl=1)
(TRD/wid) Die Deutschen halten sich Schätzungen zufolge rund 30 Millionen Haustiere. Da kommt es mal zum einen oder anderen Schadensfall, deshalb ist die rechtliche Absicherung sehr wichtig. Im Gegensatz zu vielen Kleintieren, darunter auch Katzen, sind Hunde nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Des Menschen bester Freund braucht eine separate Hundeversicherung.
Tierhalterversicherung
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ist das sogar Pflicht, informieren Rechtsexperten. Strengere Regelungen gelten für die sogenannten „gefährlichen Hunderassen“.Zugleich bedeutet das aber nicht, dass vermeintlich harmlose Schoßhunde eine entsprechend kleinere Versicherungspolice erfordern. Denn im Schadensfall haftet der Halter grundsätzlich unbegrenzt und sogar mit Vermögen, das er erst in späteren Jahren erwirbt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfallverursacher ein Mops oder ein Dobermann ist, so die Experten.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Der Hundehalter haftet sogar dann, wenn ihn selbst kein Verschulden trifft. Wenn beispielsweise eine Person einen fremden Hund ableint, der sie dann anspringt.
911er Heckmotor-Konzept bereichert die Sportwagenwelt seit 55 Jahren
Über 1 Millionen Tonnen Streuobst werden zu Saft verarbeitet
Französischer Autobauer lehnt Beteiligung am sogenannten „Diesel-Fonds“ der Bundesregierung ab.
Neuer Weltrekord beim diesjährigen Fisherman´s Friend StrongmanRun aufgestellt
Stress im Job: Doppelt so viele Frauen als Männer fühlen sich gemobbt
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.