Bei Ratenzahlungs-Angeboten Verbraucher austricksen
(TRD/WID) – Verbraucherschützer kritisieren die oft zu hohen Gebühren, die von Inkassodiensten für teilweise standardisierte Schreiben erhoben werden. Zu dem Schluss kommen die Verbraucher-Zentralen nach einer bundesweiten Auswertung. „Obwohl Inkassoschreiben in den meisten Fällen standardisiert sind und lediglich aus den immer gleichen Textbausteinen bestehen, werden regelmäßig statt einer angemessenen Gebühr weitaus höhere Gebühren von etwa 1,1 bis 1,3 verlangt“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Zur Erklärung: Bei den Inkassogebühren wird zum Vergleich die Vergütung von Rechtsanwälten zu Rate gezogen. Bei einer ursprünglichen Forderung, erläutert die Verbraucherschützerin, von bis zu 500 Euro können Inkassokosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer statt 19,28 Euro (0,3-Gebühr) oder 32,13 Euro (0,5-Gebühr) schnell 77,11 Euro (1,2-Gebühr) betragen. Die Rechnung zeigt die hohe Diskrepanz auf zwischen erbrachter Leistung und finanzieller Forderung.
Vielen ist nicht klar, dass die Inkassodienste mit dem Ratenzahlungs-Angebot Verbraucher austricksen. Mögliche unberechtigte Geldforderungen werden dadurch anerkannt und treiben die Gesamtkosten in die Höhe“, erläutert Körber. Der große Kritikpunkt lautet also: Die Inkassotätigkeit dient scheinbar eher dazu, den Gewinn der Inkassounternehmen zu erhöhen, als die Forderung für die Gläubiger einzutreiben.
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