(TRD/WID) Auf dem eigenen Balkon kann man rauchen und grillen, soviel man möchte. Dieser Ansicht sind viele Mieter und Wohnungsbesitzer, doch sie irren. Denn wegen der möglichen Geruchsbelästigung müssen Raucher und Grill-Freunde auf Nachbarn Rücksicht nehmen, die sich durch die Rauchschwaden gestört fühlen. Das belegt ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) verhandelter Fall (Az. ZR 110/14). … Rauchen und Grillen auf dem Balkon nicht immer erlaubt weiterlesen


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