(TRD/WID) Denn wenn etwa ein Mietvertrag vom Hausbesitzer vorformulierte, unwirksame Klauseln enthält, muss sich der Mieter in der Regel trotz seiner Unterschrift nicht daran halten.Ein klassisches Streitthema ist etwa die Kaution. Unzulässig ist eine Höhe von mehr als drei Monatsmieten oder Klauseln, die die Verzinsungspflicht des Vermieters aufheben oder ihm überlange Rückzahlungsfristen einräumen, so die … Der Mietvertrag: Diese Klauseln sind unwirksam weiterlesen


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