(TRD/BNP) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Offenlegung einer anonymen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Selbst wenn sich der Vorwurf als unbegründet herausstellt, bleibt die Identität des Anzeigeerstatters geschützt – und damit auch die Quelle möglicher Denunziation. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Gastronomiebetrieb Akteneinsicht beantragt, nachdem … Verwaltungsschutz kontra Transparenz: BFH schützt anonyme Steueranzeige weiterlesen


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