BGH: Untervermietung darf keinen Gewinn abwerfen

TRD Recht und Justiz (TRD/BNP/Mietrecht) – Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter bei einer Untervermietung keine Gewinne erzielen dürfen. Untervermietung diene ausschließlich dazu, die eigenen Wohnkosten zu reduzieren, nicht aber zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen. Das Urteil betrifft einen Fall aus Berlin und hat bundesweite Bedeutung. Der BGH bestätigte die Kündigung eines Mieters, der seine Wohnung … BGH: Untervermietung darf keinen Gewinn abwerfen weiterlesen