(TRD/WID) - Wenn ein Flugreisender am Urlaubsort ankommt, nicht aber sein Gepäck, ist Ärger vorprogrammiert. Doch immerhin haben Verbraucher in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung - allerdings in der Regel nur bis zu einem Maximalbetrag von 1.400 Euro. Die Einzelheiten regelt bei internationalen Flügen das Montrealer Übereinkommen, erklärt ein Rechtsexperte. Und was ist zu tun, wenn … Fluggast-Rechte bei Gepäckverlust weiterlesen


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