Arbeitsunfähig: Trotz Befreiung von der Maskenpflicht in der Verwaltung

(TRD/BNP) Legt ein Mitarbeiter ein Attest vor, dass er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, darf ihn sein Arbeitgeber nach Hause schicken. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig und hat keinen Anspruch auf Home-Office, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. https://trd-pressedienst.com/was-man-ueber-schutzmasken-wissen-sollte/ https://trd-pressedienst.com/neue-corona-regeln-erinnern-an-klassischen-monty-pythons-sketch/ (TRD/WID) Geklagt hatte ein Verwaltungsmitarbeiter … Arbeitsunfähig: Trotz Befreiung von der Maskenpflicht in der Verwaltung weiterlesen