Autopflege
(TRD/MID) „Ein Auto mit Liebe wäscht man per Hand,“ so denken viele Autofahrer. Doch die traditionelle Samstag-Nachmittag-Beschäftigung, um die Zeit bis zur Sportschau zu überbrücken, ist mittlerweile in vielen Teilen Deutschlands verboten, zumindest direkt vor der eigenen Haustür oder Garage. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wie das Info-Center einer Versicherung warnt.
Der Grund dafür ist, dass bei der Autowäsche zu Hause Ölrückstände, Teer und andere Schadstoffe freigesetzt werden können, die dann Gewässer verschmutzen, so die Experten. Außerdem können spezielle, teilweise aggressive Reinigungsmittel in das Grundwasser gelangen. Umweltfreundlicher sind daher Waschanlagen oder spezielle Waschplätze, wo das Abwasser aufgefangen und die Reinigungsmittel genau dosiert werden.
Allerdings ist die Autowäsche auf Privatgrund nicht überall verboten, da es keine bundesweite Regelung gibt. In vielen Städten und Gemeinden ist es generell untersagt, das Auto auf unbefestigten Flächen zu waschen, wie etwa auf einer nicht gepflasterten Einfahrt. Auf asphaltierten oder anderweitig versiegelten Flächen, wo das Schmutzwasser in die Kanalisation und dann in Kläranlagen geleitet wird, ist die Autowäsche jedoch manchmal gestattet.
Verboten ist meistens die Autowäsche auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auch wenn sie technisch gesehen die Voraussetzungen erfüllen würden. Oft verbieten lokale Vorschriften sogar das bloße Abspritzen des Fahrzeugs. Experten raten, sich im Vorfeld zu informieren, üblicherweise ist die Untere Wasserbehörde die zuständige Stelle. Alternativ kann auch die Ordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde herangezogen werden.
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