(TRD) Last‑Minute‑Reisen gelten für viele Urlauber als schnelle Möglichkeit, kurzfristig ein günstiges Angebot zu finden. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass ein Preisvergleich auch bei spontanen Buchungen unverzichtbar bleibt. Wer mehrere Angebote verschiedener Reiseanbieter einholt, kann deutliche Preisunterschiede feststellen und spart im besten Fall einen erheblichen Betrag.
Was rechtlich als „Last Minute“ gilt
Als Last‑Minute‑Reise darf ein Angebot nur bezeichnet werden, wenn die Buchung höchstens 14 Tage vor Reisebeginn möglich ist und der Preis unter dem regulären Katalogpreis liegt. Wird lediglich die Buchungsfrist verkürzt, ohne den Preis zu reduzieren, handelt es sich nicht um ein echtes Last‑Minute‑Schnäppchen. Verbraucherschützer kritisieren, dass einige Anbieter reguläre Katalogreisen als kurzfristige Sonderangebote darstellen, obwohl der ursprüngliche Reisepreis unverändert bleibt. Für Reisende bedeutet das: Das vermeintliche Schnäppchen ist oft keines.

Preisvergleich bleibt entscheidend
Gerade bei kurzfristigen Angeboten lohnt sich ein systematischer Vergleich. Die Preise können je nach Portal, Reiseveranstalter oder Restplatzkontingent stark schwanken. Ein Blick auf mehrere Plattformen und ein Vergleich mit dem ursprünglichen Katalogpreis helfen, die tatsächliche Ersparnis realistisch einzuschätzen.
Sicherungsschein: Pflicht auch bei Last‑Minute
Auch bei kurzfristigen Reisen muss der Reiseveranstalter einen Sicherungsschein aushändigen. Dieser schützt Verbraucher im Fall einer Insolvenz des Veranstalters und ist gesetzlich vorgeschrieben. Erst wenn der Sicherungsschein vorliegt, sollte die Zahlung erfolgen. Ohne dieses Dokument besteht das Risiko, im Insolvenzfall auf den Kosten sitzenzubleiben.
Schriftliche Angebotsbeschreibung als Nachweis
Eine ausführliche, schriftliche Angebotsbeschreibung ist ebenfalls sinnvoll. Sie dient am Urlaubsort als Grundlage, um zu prüfen, ob alle versprochenen Leistungen tatsächlich erbracht werden. Dazu gehören Angaben zu Unterkunft, Verpflegung, Transfer, Zimmerkategorie und weiteren Leistungen. Bei Abweichungen können Reisende auf Basis dieser Unterlagen Ansprüche geltend machen.
Rechte der Fluggäste
Auch bei Last‑Minute‑Reisen gelten die europäischen Fluggastrechte. Bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen können je nach Flugstrecke Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro möglich sein. Die kurzfristige Buchung hat keinen Einfluss auf diese Ansprüche.
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