• 6. Mai 2024 9:00

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Im Rahmen der Umstellung der Gasversorgung in Teilen Deutschlands sind neue Geräte für die Kunden nötig. Diese haben einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber.
hgas
(Link zum Bild: http://www.pixelio.de/media/718815)© Methe/pixelio.de/ TRD bauen und wohnen
 

(TRD/WID)– Gas ist nicht gleich Gas: Derzeit bestehen in Deutschland zwei Gasnetze parallel nebeneinander. In manchen Teilen der Bundesrepublik strömt sogenanntes „L“-Gas (low calorific gas) durch die Leitungen, in anderen aber „H“-Gas (high calorific gas) mit höherem Energiegehalt. Jetzt hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Umstellung von L- auf H-Gas in Teilen des Bundesgebietes regelt. Grund für die Umstellung ist laut dem Informationsdienst des Bundestages (hib) die rückläufige Förderung von L-Gas in den Niederlanden und Deutschland.

Dem von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (18/9950) haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zugestimmt, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Entwurf sieht für die Gaskunden einen Kostenerstattungsanspruch nach der Installation von Neugeräten in Höhe von 100 Euro pro Gerät gegenüber dem Netzbetreiber vor.

Der Umstellungsprozess auf H-Gas hat laut dem hib bereits 2015 gestartet und soll 2030 abgeschlossen sein. Betroffen seien Gaskunden in den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Rund 5,5 Millionen Geräte könnten betroffen sein. Insgesamt sind für die Umstellung Investitionen in Höhe von rund 175 Millionen Euro nötig. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verschiedene Anpassungen, Klarstellungen und Korrekturen bei den Vorschriften zur Erdölbevorratung vor.

 

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