Tagsüber ist es verboten, das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, weil dessen Lichtstärke zu gering ist. Auch Nebelscheinwerfer dürfen am Tage nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Somit scheidet auch diese Beleuchtung als Tagfahrlicht aus. Quelle: Adobe / TRD mobil
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