Einreisebestimmungen bei Auslandsreisen für den Vierbeiner Urlaub beachten

Pferd mit cooler Sonnenrille und copy space am Strand im Urlaub in den Sommerferien im Sommerurlaub macht Ferien am Meer
Foto: stock.adobe.com/TRD Freizeit und Reisen

(TRD/MID) Wer mit Hund und Katze verreist, benötigt auch für den Vierbeiner Papiere. Die EU-Länder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass. Ohne Nachweise muss der Hund unter Umständen in Quarantäne – und das kann teuer werden, warnt das Info-Center einer Versicherung.

Ob ein europäisches Nachbarland oder ein entfernteres Ziel: Hundebesitzer sollten sich frühzeitig informieren, welche Regeln für die Einreise ins Urlaubsland gelten. Einen Überblick bietet beispielsweise das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. „Jedes Land hat Regelungen für die Einreise von Heimtieren. Viele davon gelten auch für Kurzaufenthalte oder die reine Durchreise“, sagt Stefanie Simon, Hundetrainerin und Versicherungsexpertin.

Bei Reisen innerhalb der EU ist der Heimtiernachweis immer Pflicht. Diesen stellt die Tierarztpraxis aus. „Es handelt sich dabei um eine Art Pass, der auch Angaben zum Hund enthält. Dazu gehören Chipnummer oder Tätowierungscode und den Nachweis über die Tollwutimpfung“, erklärt Simon.

In einigen europäischen Ländern reicht die Tollwutimpfung allerdings nicht aus. So ist in Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Großbritannien und Nordirland vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung nötig, die im Heimtierausweis vermerkt wird. In einigen Ländern ist die Einreise bestimmter Rassen verboten. „Auch die Leinen- und Maulkorbpflichten sind sehr unterschiedlich“, sagt die R+V-Expertin.

Liegt das Reiseziel außerhalb der EU, gelten die dortigen Bestimmungen. Wer mit Hund in die Türkei reist, muss beispielsweise neben Tollwut auch Impfungen gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose nachweisen. Was viele nicht wissen: Auch bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelten Regeln.

An der EU-Außengrenze muss man eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung aus dem Reiseland vorzeigen können. Sie enthält unter anderen Angaben zur Identität des Hundes und zu seinem Impfschutz. Wichtig sei, dass die Bescheinigung nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt worden sei, so Simon.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) trd Freizeit und Reisen/ Redakteur: Solveig Grewe

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