Bauarbeiter mit Plan auf Baustelle von Straßenbau
Foto: Adobe Stock/TRD Media

(TRD/MID) – Marode Straßen gibt es vielerorts in Deutschland. Das ist ein Ärgernis für Auto- und Motorrad-Fahrer, doch eines gegen das sie sich im Falle eines Unfalls rechtlich zur Wehr setzen können. Ein Biker aus Nordrhein-Westfalen erhielt nun 5.400 Euro Entschädigung, weil der Zustand des Straßenbelags mangelhaft war und er aus diesem Grund stürzte. Auf regennasser Straße verlor der Mann bei Tempo 40 in einer Kurve die Kontrolle über sein Zweirad, verletzte sich zum Glück aber nur leicht. Sein Motorrad dagegen hatte nach dem Ausrutscher lediglich noch Schrottwert.

Daher verklagte er laut den Rechtschutz-Experten einer Versicherung das Bundesland NRW auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da der Zustand der Straße unzumutbar gewesen sei. Zu Recht, urteilte das Landgericht Detmold (Az.: 9 O 86/15). Schon bei einer Zustandserhebung Jahre zuvor sei der mangelnde Grip des Belags festgestellt worden. Die Verwaltung habe also genug Zeit zur Nachbesserung gehabt.

Deutschland ist reich – an Schlaglöchern auf der Straße. Bei der Hitze werden sie noch zahlreicher, weil sich der Straßenbelag aufwölbt und dabei Schaden nimmt. Allein für Norddeutschland konstatieren Experten einen Sanierungsstau in Höhe von fast vier Milliarden Euro. Zudem entstehen für Autofahrer Haftungsfragen, wenn sie ein Schlagloch übersehen.

Schlaglöcher sind äußerst gefährlich und können für erhebliche Schäden an Fahrzeugen oder gefährliche Stürze bei Zweiradfahrern sorgen. Je nach Art der Straße – Gemeindestraße, Kreisstraße, Landesstraße, Bundesstraße – sind Kommune, Landkreis, Land oder Bund verantwortlich für den Zustand der jeweiligen Straßen und damit für die Gefahren, die von den Straßen für Verkehrsteilnehmer ausgehen. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht müssen sie auf Schlaglöcher oder andere erhebliche Straßenschäden aufmerksam machen. Dies ist aber kein Freifahrtschein für Schadensersatzklagen, sagen Experten eines Versicherers

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Denn jeder Verkehrsteilnehmer habe die Pflicht, sein Fahrverhalten den jeweiligen Straßenverhältnissen anzupassen. Verkehrssicherungspflichtige, also Bund, Land, Landkreise und Kommunen, sind in der Regel immer dann von der Haftung befreit, wenn sie durch Warnschilder auf die Gefahr durch Schlaglöcher und sonstige Straßenschäden aufmerksam gemacht haben.

Wer Reparaturkosten ersetzt haben möchte, muss gute Beweise haben. Zum einen muss der Verkehrsteilnehmer nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch das Schlagloch entstanden ist. Zudem muss er beweisen, dass er nicht durch ein Warnschild auf die Gefahr hingewiesen und gewarnt wurde. Experten raten, Fotos vom Ort des Geschehens zu machen, um so zu dokumentieren, dass Hinweise fehlten. Angesichts derart maroder Straßen stehen die Chancen allerdings gar nicht so schlecht, entstandene Schäden ersetzt zu bekommen.

Beispielsweise musste die Stadt Heilbronn einem Autofahrer zumindest die Hälfte seines Schadens ersetzen. Er war in ein großes Schlagloch gefahren, wodurch Reifen und Felgen seines Fahrzeugs beschädigt wurden. Das Loch war zwar verfüllt, aber nicht wieder kontrolliert worden. Die Kommune war ihrer Verkehrssicherungspflicht demnach nicht nachgekommen. So viel Glück muss der Pechvogel aber erst mal haben.

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