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Über eine Rampe gelangen die Hunde komfortabel in den Kofferraum. © Nissan / TRD mobil

Unterwegs mit tierischen Begleitern

(TRD/MID) Wer mit Tieren verreist, sollte sich gründlich vorbereiten. Experten kennen ein paar Tricks, die zu einem tierischen Urlaub verhelfen. Beispielsweise gibt es europaweit 700 Hunde-Hotels. Und ob Hund, Katze oder Frettchen – wer mit seinem tierischen Familienmitglied verreist, muss nicht nur in Coronazeiten eine ganze Menge an Vorbereitungen treffen.

Vom Heimtierausweis über vorgeschriebene Impfungen bis hin zum korrekten Transport sollten Tierbesitzer frühzeitig mit der Reiseplanung beginnen. Auch wer sich bereits daheim informiert, an welche Strände beispielsweise auch Vierbeiner dürfen oder in welchen Museen sie draußen warten müssen, ist klar im Vorteil. Die Experten eines Versicherers wissen, worauf zu achten ist, damit der Urlaub für alle Beteiligten zum Highlight
des Jahres wird.

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Zunächst gilt es gesetzliche Bestimmungen zu beachten: Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dürfen nicht mehr als fünf Heimtiere – dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen – mit in den Urlaub. Sonst erwecken die Tierbesitzer den Anschein, sie wollten mit den Vierbeinern Handel betreiben.

Andere Länder, andere Gesetze: Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein europäischer Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In dieses Dokument werden die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthält der Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein außereuropäisches Land reisen möchte, sollte sich direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen.

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Körbchen, Gitter über den Sitzen und sogar eine Gegensprechanlage zur Kommunikation mit Bello sind an Bord. © Nissan / TRD mobil

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Die Tollwutimpfung ist für Reisen ins Ausland obligatorisch vorgeschrieben und als Wiederholungsimpfung in der Regel drei Jahre gültig. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgeführt worden sein. Für einige Länder wie etwa Finnland, Malta, Irland oder Norwegen gelten auch verschärfte Anforderungen an Bandwurmbehandlungen. Je nach Land muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus erfolgen.

Reisen mit dem Auto: Die Experten raten zu einer fest verankerten Transportbox oder einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank. Auch ein extra Hundesitz, der auf dem Rücksitz befestigt wird, ist eine Variante für den sicheren Transport des tierischen Familienmitgliedes. Eine weitere Möglichkeit, zumindest für Hunde, ist ein spezieller Sicherheitsgurt, mit dem der Vierbeiner auf dem Rücksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht für Tier besteht nach Auskunft von Experten zwar nicht. Aber Tiere sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, sowie herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Wer dagegen verstößt, muss bei Gefährdung mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlässige Fahrer im Schadensfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt.

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Und im Flugzeug? Um es vorweg zu nehmen: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bedingungen in puncto Tiertransport. Manche Airlines nehmen erst gar keine Tiere mit. Dürfen Vierbeiner mitfliegen, fallen Gebühren für sie an und sie müssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften dürfen nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm mit in die Flugkabine; größere Tiere reisen im Laderaum. Experten weisen darauf hin, dass es auch Flugverbote für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen geben kann, wie beispielsweise Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier.

Wichtig ist auch die Versicherung: Fügt das Tier jemandem einen Schaden zu, muss der Halter dafür geradestehen. In unbegrenzter Höhe und gegebenenfalls sein Leben lang. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt. Und weil man als Halter für seinen Freund auf vier Pfoten haftet, kann ein tierisches Missgeschick im schlimmsten Fall die (finanzielle) Existenz kosten. Daher raten die Experten – nicht nur, wenn es auf Reisen geht – zu einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

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