(TRD/MID) Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Februar 2016 (AZ: I-9 U 43/15) hervor. Im verhandelten Fall war ein Motorradfahrer laut Deutschem Anwaltverein (DAV) auf der Autobahn mit 121 km/h unterwegs, obwohl an diesem Abschnitt nur Tempo 50 erlaubt war. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf die Schnellstraße auffahrenden Pkw. Dieser trägt nach Ansicht der Richter zwar die Hauptschuld, weil er das Motorrad hätte erkennen müssen und dieses Vorfahrt hatte. Doch wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung haftet der bei dem Unfall schwer verletzte Biker zu 30 Prozent mit.
Biker sollten sich auf die ersten Fahrten mental vorbereiten
Eine Rettungsgassenpflicht innerorts auf Bundesstraßen besteht nicht
Unberechtigter Waffenbesitz gilt Mietern als Kündigungsgrund
Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung lohnt sich der Preisvergleich
Rechts-Plattform prüft und widerspricht Bescheiden, wenn sie fehlerhaft sind
Unfallforschung: Wenn Elektroautos in Unfälle und Brände verwickelt sind
Quelle: Youtube
Entdecke mehr von TRD Pressedienst
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.