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München/Kaarst, 11. Dezember 2025 – Die Hoffnung vieler Immobilieneigentümer auf eine schnelle Ungültigkeit der neuen Grundsteuerwertbescheide hat sich vorerst zerschlagen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München, das höchste deutsche Finanzgericht, erklärte in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2025 das sogenannte „Bundesmodell“ zur Berechnung der neuen Grundsteuer für verfassungsgemäß.
Das Urteil betrifft die Methode, die in elf Bundesländern (darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg) zur Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken herangezogen wird.
Entscheidung und Konsequenzen
Der BFH stellte fest, dass die pauschalisierte Bewertung von Immobilien auf Basis von Bodenrichtwerten und Nettokaltmieten den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) verstößt.
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Für die betroffenen Eigentümer bedeutet dies:
Rechtmäßigkeit der Bescheide: Die bereits ergangenen Grundsteuerwertbescheide behalten ihre Gültigkeit. Eine flächendeckende Unwirksamkeit liegt nicht vor.
Bestandsschutz für Einsprüche: Dies betrifft jedoch nur die Berechnungsmethode an sich. Die millionenfach eingelegten Einsprüche gegen fehlerhafte Einzelbewertungen müssen weiterhin individuell geprüft werden.
Der Rechtsstreit geht weiter
Obwohl die Finanzämter einen wichtigen Etappensieg verbuchen, ist der Rechtsstreit nicht beendet. Der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus & Grund Deutschland kündigten umgehend an, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe anzurufen. Sie halten die neue Bewertung für realitätsfern und verfassungswidrig, da sie zu massiven Wertverzerrungen führt.
Bis zur Entscheidung aus Karlsruhe herrscht vorläufig Rechtssicherheit für die Finanzämter. Eigentümer, die bereits Einspruch eingelegt haben, sollten jedoch weiterhin auf das Ruhen des Verfahrens pochen, da das letzte Wort über die Reform noch nicht gesprochen ist.
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