(TRD/MID) Dienstwagen werden häufig auch privat genutzt. Den damit verbundenen geldwerten Vorteil muss der Nutznießer versteuern wie ein Einkommen. Experten erklären, ab wann sich ein Dienst-Pkw überhaupt lohnt und welche Versteuerungs-Variante sinnvoll ist – Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch.
Meist wird der Firmenwagen mit Zustimmung des Chefs auch privat genutzt, denn das rentiert sich eher als ein Privatwagen. Schließlich zahlt der Arbeitgeber häufig die laufenden Kosten. Vom Kaufpreis über den Kraftstoff bis zur Reparatur und Kfz-Steuer. Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Beträgt der Listenpreis 25.000 Euro, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 250 Euro. Das macht 3.000 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen.
Doch es geht auch ohne die Ein-Prozent-Regelung. Dann muss allerdings ein Fahrtenbuch geführt werden. Dies lohnt sich in der Regel für Angestellte, die das Firmenauto nur selten privat nutzen. Je mehr Dienstfahrten, desto eher lohnt ein Fahrtenbuch; je mehr Privatnutzung, desto eher die Ein-Prozent-Variante, erklären Experten eines Versicherungsunternehmens.
Wer mit dem Firmenwagen unterwegs sei, könne aber nicht im laufenden Jahr beginnen, ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug zu führen – zumindest nicht, um die Eintragungen steuerlich anerkannt zu bekommen. Wolle man von der pauschalen Ein-Prozent-Regelung zur Besteuerung nach Fahrtenbuch wechseln, sei das nur zu Beginn eines Jahres möglich. So entschied kürzlich der Bundesfinanzhof. Nicht verboten ist es laut der Experten, ein Fahrtenbuch zu führen und sich am Ende zu entscheiden, trotzdem nach der Ein-Prozent-Methode mit dem Finanzamt abzurechnen, wenn dies steuerlich günstiger ist.
Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil, wenn es um die Versteuerung eines Dienstwagens geht. Wenn der Listenpreis eines Autos beispielsweise 25.000 Euro beträgt, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 250 Euro pro Monat. Das summiert sich auf 3000 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen¹.
Es gibt jedoch eine Alternative zur Ein-Prozent-Regel: das Fahrtenbuch. Diese Methode lohnt sich in der Regel für Angestellte, die das Firmenauto nur selten privat nutzen. Je mehr Dienstfahrten, desto eher lohnt sich ein Fahrtenbuch; je mehr Privatnutzung, desto eher ist die Ein-Prozent-Variante sinnvoll. Beim Fahrtenbuch werden die Kosten anteilig auf Dienst- und Privatfahrten aufgeteilt. Es ist jedoch wichtig, alle Fahrten korrekt einzutragen und die Kosten nachweisen zu können (z. B. Kraftstoffquittungen, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturrechnungen, Inspektionen und TÜV-Gebühren)¹.
Beachten Sie, dass Finanzämter Fahrtenbücher oft kritisch prüfen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des Gesamtkilometerstands wiedergeben. Um sicherzustellen, dass ein Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, sollten Sie alle relevanten Angaben zu jeder einzelnen Fahrt sorgfältig dokumentieren¹.
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 21.5.2024
(1) Dienstwagen versteuern: Auf was Sie achten müssen. https://www.focus.de/finanzen/experts/tobias_klingelhoefer/versteuerung-firmenwagen-dienstwagen-versteuern-auf-was-sie-achten-muessen_id_7301031.html.
(2) Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.1 Definition des Bruttolistenpreises – Haufe. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-1-regelung-11-definition-des-bruttolistenpreises_idesk_PI42323_HI2762031@HI2721043.html.
(3) 1-%-Regelung: keine Ausnahmen beim regulären Listenpreis – Haufe. https://www.haufe.de/personal/entgelt/1-regelung-keine-ausnahmen-beim-regulaeren-listenpreis_78_486058.html.
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