Website-Icon TRD Pressedienst

Bei Bauverträgen mit Fertighaus-Anbietern ist Vorsicht geboten

TRD Blog News

Bauherren sollten immer erst den Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und eine Auflassungs-Vormerkung zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen haben, bevor sie einen Bauvertrag unterschreiben. Foto: NIBE / TRD Bauen und Wohnen

Werbeanzeigen

(TRD/WID) Baugrundstücke sind rar. Schön, wenn man bei der Suche Unterstützung vom Fertighausanbieter bekommt, denken viele Bauherren. Hier ist aber höchste Vorsicht geboten, so der Bauherren-Schutzbund (BSB).

Zuletzt hatte das ARD-Magazin Plus-Minus über das brisante Thema berichtet: Unseriöse Vertriebspartner von Fertighausherstellern bieten zum Hausbauvertrag gleich das passende Grundstück an. Damit es der Bauherr bekommen kann, muss er aber erst einmal den Bauvertrag unterschreiben. „Oft stellt sich im Anschluss heraus, dass das Grundstück gar nicht vorhanden ist oder nicht wie vorgesehen bebaut, werden kann“, erklärt der BSB.

In Zukunft auch im Altbau nachhaltig heizen

Die Konsequenz: Die Baufirma zieht sich auf den abgeschlossenen Hausbauvertrag zurück. An die zuvor vollmundigen Versprechen des Verkäufers zum problemlosen Rücktritt vom Bauvertrag, sollte es mit dem Baugrundstück nicht passen, kann sich niemand mehr erinnern. Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ist dann meist schon abgelaufen.

Weil die Hausbaufirmen bei Rücktritt eine Vertragsstrafe verlangen, die in der Regel bei zehn bis 15 Prozent der Bausumme liegt, verlieren viele Bauherren ihr gesamtes Eigenkapital. Deshalb empfiehlt der BSB, nie einen Hausbauvertrag ohne vorhandenes Baugrundstück zu unterschreiben.

Die Fertighaus-Lüge | Traumhaus oder Albtraum?
Quelle: Youtube

Bauherren sollten immer erst den Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und eine Auflassungs-Vormerkung zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen haben, bevor sie einen Bauvertrag unterschreiben. Denn die Grundstücksangebote der Baufirmen sind laut BSB „häufig nur Lockangebote, die die problematische Baulandsituation skrupellos ausnutzen. Am Ende kommt das den Bauherren teuer zu stehen.

Nicht alle Garagen sind immer für neuere Autos geeignet

Abmahnung gegen Anbieter vermeintlicher Wundermittel gegen Heuschnupfen

Hoher Zuzug bei Neubau reduziert Garagen und Stellplätze

Moderne Bäder bieten Erholung nach einem harten Arbeitstag

Die Sonne scheint auch unter der Dusche

Was sagt der Gesetzgeber zu Mietern auf vier Pfoten?

Nachrichten an das Home-Office

Keine Auftragsvergabe an Handwerker ohne schriftliches Angebot

„Betreten verboten“ reicht auf Baustellen allein nicht aus

Baustelle: Experten raten Familien zum regelmäßigen Besuch in Begleitung von Experten

Bequem Duschen mit und ohne Fernbedienung

Bei Mieten Trendwende nicht in Sicht, aber private Hochschulen boomen

Pollen, Lärm und Viren bleiben draußen – Frische Luft kommt rein

Neues BGH-Urteil und die wichtigsten Fakten zur Mietkaution

Wünsche und Visionen beim Thema Eigenheim

Die mobile Version verlassen