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Abmahnung gegen Anbieter vermeintlicher Wundermittel gegen Heuschnupfen

Viele angebliche Wundermittel gegen Heuschnupfen sind wirkungslos oder zu wenig erforscht. © VZ NRW / adpic/TRD Recht und Billig

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Die Verbraucherzentrale NRW mahnt regelmäßig Anbieter ab, die unzulässige Heilsversprechen machen, und warnt vor vermeintlichen Wundermitteln gegen Heuschnupfen.

(TRD/MP) Gegen die Symptome von Heuschnupfen sind zahlreiche Mittel im Angebot, die Linderung oder gar Heilung versprechen. Doch vieles ist wirkungslos oder zu wenig erforscht. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt regelmäßig Anbieter ab, die unzulässige Heilsversprechen machen, und warnt vor vermeintlichen Wundermitteln gegen Heuschnupfen.
Fünf Beispiele im Faktencheck:

Wundermittel 1: Kuhstallpille mit Eiweiß für den Vitamintransport

Bauernhofkinder haben seltener Allergien – das ist bekannt. De

r Ansatz also: Lutschtabletten mit Wirkstoffen aus dem „Kuhstall“, die Heuschnupfen-Geplagten helfen sollen. Eiweiße aus der enthaltenen Molke würden Vitamine und Mineralstoffe gezielt zu den Immunzellen transportieren, verspricht die Werbung. Medizinische Fachmagazine haben das Produkt unter die Lupe genommen. Fazit: Dünne Datenlage – nicht überzeugend.

Wundermittel 2: Salzgrotten zum Inhalieren

Heuschnupfen-Beschwerden lindern und Erkältungen schneller bewältigen – alles durch einen Besuch in einer künstlichen Salzgrotte. So das Versprechen der Anbieter. Doch angeblichen gesunden Wirkungen der Inhalation in Salzgrotten sind nicht wissenschaftlich belegt. Nach dem Heilmittelwerbegesetz liegt somit eine Irreführung vor. Denn die Werbung verspricht eine therapeutische Wirksamkeit, die nicht nachgewiesen ist. Ebenso darf laut Gesetz die Werbung nicht den Eindruck erwecken, dass ein Behandlungserfolg sicher ist oder keine Nebenwirkungen zu erwarten sind.

Wundermittel 3: Mental Coaching für das Unterbewusstsein

„Mentale Arbeit bei Heuschnupfen hilft“ – so bewerben Anbieter ihre Coachings. Diese würden „im Unterbewusstsein ansetzen“ und „Fehlinformationen des Körpers korrigieren“. Auch hier gilt: Für solche Heilsversprechen gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise. Weiteres Problem: „Coach“ darf sich in Deutschland jeder nennen. Eine einheitliche Ausbildung, Kontrolle oder Aufsicht gibt es nicht.

Wundermittel 4: Nahrungsergänzungsmittel für das Immunsystem

Diverse Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln versprechen Abhilfe bei Heuschnupfen. Sie sollen das Immunsystem stärken und Allergietherapien effizienter machen. Dass diese Mikronährstoffe bei Allergien helfen, ist aber nicht überzeugend nachgewiesen. Für alle Nahrungsergänzungsmittel gilt, dass sie keine Medikamente sind, sondern Lebensmittel. Sie dürfen keine Vorbeugung oder Linderung von Krankheiten versprechen.

Wundermittel 5: Probiotika für die Immunabwehr

Der Darm spielt eine wichtige Rolle bei der Immunabwehr. Da liegt es nahe, auch bei Allergien auf die Darmgesundheit zu schauen. Manche Hersteller empfehlen spezielle Bakterienstämme, so genannte Probiotika. Die Vermutung: Durch ein verbessertes Mikrobiom, also die Bakteriengemeinschaft im Darm, kann man auch Heuschnupfen lindern. Um Probiotika als wirksame Standardtherapie zu empfehlen, muss aber noch weiter geforscht werden. Derzeit werden auch hier Nahrungsergänzungsmittel angeboten und die dürfen den Begriff Probiotika gar nicht verwenden.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) TRD Medical Press/ Redakteur: Solveig Grewe

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