Staat unterstützt Hausbesitzer weiterhin bei der Energieberatung – das gilt 2026

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TRD Pressedienst Bauen, Wohnen, Modernisieren – Die staatlich geförderte Energieberatung bleibt auch 2026 ein zentraler Bestandteil der deutschen Sanierungspolitik und unterstützt Eigentümer dabei, ihre Gebäude effizienter und klimafreundlicher zu gestalten.

(TRD) – Wer sein Wohngebäude energetisch modernisieren möchte, kann sich auch 2026 auf eine staatlich geförderte Energieberatung verlassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt weiterhin einen Großteil der Kosten für eine professionelle Vor‑Ort‑Analyse. Eigentümer, Mieter und Pächter erhalten damit eine fundierte Grundlage für spätere Sanierungsentscheidungen.

80 % Zuschuss für die Vor‑Ort‑Beratung
Die Energieberatung für Wohngebäude bleibt eines der stabilsten Förderinstrumente. Der Staat übernimmt:

80 % des Beratungshonorars

bis zu 1.300 Euro für Ein‑ und Zweifamilienhäuser

bis zu 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten

Der Zuschuss wird direkt an den Energieberater ausgezahlt. Dieser stellt dem Kunden nur den um den Zuschuss reduzierten Betrag in Rechnung. Die Beratung umfasst eine Analyse des energetischen Ist‑Zustands sowie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz.

Sanierungsförderung über die BEG – erneuerbare Energien im Fokus
Die energetische Sanierung wird 2026 ausschließlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Gefördert werden unter anderem:

Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und Keller

Austausch von Fenstern und Türen

Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle

Heizungsmodernisierung auf Basis erneuerbarer Energien

Nicht mehr förderfähig sind fossile Heizsysteme wie Gas‑ oder Ölheizungen.
Förderfähig bleiben:

Wärmepumpen

Solarthermieanlagen

Biomasseanlagen (unter strengen Emissionsgrenzen)

Die Förderhöhe richtet sich nach Maßnahme, Gebäudetyp und Effizienzstandard.

20 % Steuerbonus für energetische Sanierungen
Neben der BEG können Eigentümer energetische Maßnahmen steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt:

20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre

nur für erneuerbare Heizsysteme und energetische Maßnahmen

Fossile Heizsysteme sind steuerlich nicht mehr begünstigt.

Beratungspflicht beim Heizungstausch
Seit 2024 gilt bundesweit eine Beratungspflicht, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Diese Pflicht ist 2026 weiterhin gültig und soll sicherstellen, dass Eigentümer über technische Optionen und Fördermöglichkeiten informiert sind.

Fazit
Die Energieberatung bleibt ein zentraler Einstieg in die energetische Modernisierung. Mit hohen Zuschüssen, klaren Förderstrukturen und steuerlichen Vorteilen unterstützt der Staat Hausbesitzer dabei, ihre Gebäude effizienter und zukunftssicher zu machen. Die Förderlandschaft ist gestrafft, aber eindeutig ausgerichtet: Erneuerbare Energien stehen im Mittelpunkt.

Weitere Informationen:
1. bafa.de
2. verbraucherzentrale-energieberatung.de
3. energie-fachberater.de
4. energie-fachberater.de
5. bafa.de

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