(TRD/WID) Gute Nachrichten zum leidigen Thema Rundfunkbeitrag: Ab 2017 können Verbraucher Anträge auf Beitrags-Befreiung auch rückwirkend stellen. „Durch die neue Regelung können Verbraucher in Zukunft von einer Beitragsbefreiung bzw. Ermäßigung profitieren, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern“, erklärt Andreas Baumgart, Berater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Wir raten daher, alle Bescheide, die eine Befreiung oder Ermäßigung in den vergangenen drei Jahren begründen, beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzureichen.“
Die Neuregelung der Beitragspflicht bringt zusätzlich die Änderung, dass Beitragsbefreiungen künftig für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden können, falls die betroffenen Verbraucher bereits zwei Jahre lang aus immer dem gleichen Grund von der Beitragspflicht befreit waren. „Die Befreiung gilt dann nicht nur für den nachgewiesenen Zeitraum, sondern ein Jahr darüber hinaus“, erklärt Andreas Baumgart.
Der Verbraucherschützer weist auf eine weitere Änderung hin: „Befreiungen und Ermäßigungen gelten ab 1. Januar nicht nur für Antragsteller und deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner, sondern auch für deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie mit ihnen in einer Wohnung leben.“ Für weiteren Rat zur Thematik stehen die Verbraucherzentralen bereit.
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